HILFSANGEBOTE PSYCHISCHE ERKRANKUNGEN
Übersicht über inner- und außerschule Hilfsangebote
JUGENDSOZIALARBEIT
Die Jugendsozialarbeit an der Grundschule an der Rennertstraße (JaS) gibt es schon seit vielen Jahren. Sie wird von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert, die Trägerschaft übernimmt die Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising.
Die Jugendsozialarbeit richtet sich an alle Schüler und Schülerinnen der 1. bis 4. Klasse, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben. Das Ziel ist es, Ressourcen und Lebenskompetenzen zu fördern.
Was macht die Jugendsozialarbeit?
♥ Einzelfallhilfe: Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei Problemen und Sorgen
♥ Projektarbeit und Gruppenangebote: Themen-/ und bedarfsspezifisches Angebot über einen festgelegten Zeitraum in Klassen in Kooperation mit der jeweiligen Lehrkraft bzw. am Nachmittag
♥ Kooperation: Mit Eltern, Lehrkräften, Einrichtungen der Sozialregion und der Jugendhilfe
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Ilona Kirnbauer
Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V.
Jugendsozialarbeit an Schulen
Grundschule an der Rennertstraße
Rennertstraße 10 (Zimmer 204, 2. Stock)
E-Mail T: 089 - 6790 4115 23 F: 089 - 6790 4115 20
Das Besondere an der Jugendsozialarbeit
Die JaS-Fachkraft ist in der Schule tätig, hat dort ihr Büro und arbeitet eng mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen. Sie gehört nicht unmittelbar zur Schule. Die JaS ist als Leistung der Jugendhilfe Teil dieser. Mit dieser Sonderstellung ergeben sich einige Besonderheiten. Die JaS soll als Bindeglied zwischen Schule (Lehrkräften) und den Schülern mit ihren Familien fungieren.
Zwei Arbeitsprinzipien nehmen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle ein:
♥ Schweigepflicht: Das, was der JaS in einem Gespräch anvertraut wird, wird nur mit Einverständnis der Person weitergegeben, die der JaS- Fachkraft die vertraulichen Inhalte mitgeteilt hat. Grundsätzlich bleibt das, was der JaS mitgeteilt wird bei dieser. Ausnahmen bilden hier Angelegenheiten im Kinderschutzbereich.
♥ Freiwilligkeit: Im Rahmen der JaS steht das Prinzip der Freiwilligkeit im Vordergrund. Besonders trifft dies auf die Beratung zu. Hier stellt Freiwilligkeit eines der obersten Prinzipien dar. Beratung bedeutet aktive Mitarbeit an den Situationen, die zu einer Beratung geführt haben. Diese wiederum setzt auf Einverständnis und Freiwilligkeit.